Bund senkt Hürden für die Psychotherapie
Auch selbständige Psychologen sollen Therapiestunden über Grundversicherung abrechnen können
Psychologen ohne Medizinstudium sollen ab nächstem Jahr Psychotherapien selbst bei der obligatorischen Grundversicherung abrechnen dürfen. Bis heute geht das nur, wenn sie als Angestellte und unter Aufsicht eines Arztes arbeiten. Sonst müssen die Patienten die Therapie selbst bezahlen oder eine Zusatzversicherung abschliessen.
Diese Fesseln will der Bundesrat nun lockern. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereitet die Grundlagen dafür vor, wie Vizedirektor Stefan Spycher bestätigt: «Im Zentrum steht das Anordnungsmodell.» Ein Arzt schickt den Patienten zum Psychologen, dieser rechnet selbst bei der Krankenkasse ab. Dieses System gilt heute schon für die Physiotherapie. Entscheiden kann der Bundesrat darüber in Eigenregie. «Wir klären aber auch ab, ob Psychotherapeuten als selbständige Leistungserbringer gelten sollen», sagt Spycher. Dann könnten Patienten direkt zum Psychologen gehen, ohne Umweg via Arzt. Dafür wäre eine Gesetzesänderung durch das Parlament nötig.
Anlass für die Neuerung ist das neue Psychologieberufegesetz. Ab 2013 werden damit erstmals schweizweit gesetzliche Standards eingeführt, wer sich Psychologe nennen darf. Bis heute ist diese Bezeichnung nicht geschützt.
Christina Casanova
In Deutschland funktioniert ein ähnliches Modell schon recht lange:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kassen%C3%A4rztliche_Vereinigung